LEASINGRÜCKNAHME-GUTACHTEN FÜR KFZ

Verschleißspuren sind keine Schäden, werden dennoch oft in Rechnung gestellt

Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es oft zu Uneinigkeiten und Streit, wenn es um die Wertminderung des Fahrzeugs geht. Leider gibt es keine objektiven Kriterien um zu beurteilen, wann genau es sich um eine übermäßige Abnutzung handelt. Daher werden oftmals schon normale Verschleißspuren in Rechnung gestellt.

Verschleißspuren sind jedoch keine Schäden, sondern müssen alters- und laufzeitentsprechend in Kauf genommen werden.

Dellen ohne Lackabsplitterungen, Steinschläge und kleinere Kratzer im Lack oder an den Felgen sowie Schrammen im Innenraum sind bei einem Gebrauchtwagen in der Regel völlig normal. Sie stellen keine übermäßigen Beschädigungen dar, die einen Minderwert begründen.

Hier hilft ein unabhängiges KFZ Gutachten. Vereinbare einfach einen Termin in der Oberpfalz.

Ist der bestellte KFZ Sachverständige wirklich neutral?

Als Leasingnehmer kannst Du sowohl beim Restwertleasing als auch beim Kilometerleasing zu einem Minderwertausgleich verpflichtet werden. Somit musst Du die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Restwert und dem bei der Rückgabe festgestellten tatsächlichen Fahrzeugwert ausgleichen. Damit der Fahrzeugwert ermittelt werden kann, ist ein Leasingrücknahme-Gutachten nötig. Dieses muss von einem neutralen KFZ Gutachter erstellt werden.

Da der Leasinggeber in der Beweispflicht ist, beauftragt er den Gutachter und bestimmt in der Regel auch den Ort, an dem die Begutachtung stattfindet. Zudem besteht oftmals eine langjährige Geschäftsbeziehung zwischen Leasinggeber und dem beauftragten Gutachter. Dadurch kann es vorkommen, dass dieser das Fahrzeug nicht neutral bewertet.

 

Wann sollte das Leasingrücknahme-Gutachten erstellt werden?

Meist erstellt der vom Leasinggeber bestellte Sachverständige das Gutachten erst bei oder sogar nach der Rückgabe des Fahrzeugs, wodurch Du als Leasingnehmer keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug hast.

Deshalb rate ich als unabhängiger KFZ Sachverständiger dazu, noch vor der Rückgabe des Fahrzeugs ein neutrales KFZ Gutachten erstellen zu lassen.
Dadurch kann der tatsächliche Fahrzeugzustand und Wert objektiv ermittelt werden, dieser wird sowohl schriftlich als auch mit Fotos dokumentiert.

Wichtig sind hier auch Nachweise über durchgeführte Inspektionen, Hauptuntersuchungen und Wartungsarbeiten sowie Rechnungen von möglicherweise durchgeführten Reparaturen.

 

Wer trägt die Kosten für das Leasingrücknahme-Gutachten?

Gibst Du als Leasingnehmer das Rücknahmegutachten selbst in Auftrag, musst Du die Kosten hierfür auch selbst tragen. Jedoch sind die Differenzbeträge bei den vom Leasinggeber beauftragten Gutachten oftmals viel zu hoch und dem Leasingnehmer wird eine angeblich übermäßige Abnutzung in Rechnung gestellt, welche durch hohe Summen ausgeglichen werden soll. Hier ist die Unterstützung eines unabhängigen KFZ Gutachters hilfreich, um sich selbst vor noch höheren Kosten und Forderungen seitens des Leasinggebers zu schützen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Wenn Du Dir unsicher bist, ob ein Leasingrücknahme-Gutachten in Deinem Fall Sinn macht, vereinbare gerne einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam besprechen wir Deinen Fall und ich mache mir einen ersten Eindruck. Mir ist es wichtig, meinen Kunden den für sie besten Weg aufzuzeigen.

Als KFZ Sachverständiger aus Teublitz bei Schwandorf bin ich auch über die Grenzen der Oberpfalz hinaus tätig und begutachte Dein Fahrzeug direkt bei Dir vor Ort. 
Du kannst mich jederzeit telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Robert Hetzenecker - Sachverständiger für Fahrzeugtechnik, KFZ Gutachter in der Oberpfalz

Robert Hetzenecker

Sachverständiger für Fahrzeugtechnik
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