Sensoren und Kameras müssen bei der Gutachtenerstellung berücksichtigt werden.
Die meisten Neufahrzeuge sind mit modernen Assistenzsystemen wie Abstandsregeltempomat, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Einparkhilfe ausgestattet. Die dafür benötigten Sensoren dafür befinden sich oftmals in der Verkleidung und an Fahrzeugteilen wie der Stoßstange oder der Windschutzscheibe, welche bei Unfällen am häufigsten betroffen sind.
Diese Sensoren sind jedoch sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. Selbst kleinste Parkrempler können zu kaum sichtbaren Schäden an der hochsensiblen, elektronischen Ausstattung wie z.B. Radarköpfen, Kameras und Ultraschallsensoren führen.
Dadurch steigt die technische Anforderung bei einer exakten und detailreichen Schadendiagnose im Bereich des Schadengutachtens.
Durch Assistenzsysteme steigen die Reparaturkosten
Die Kameras und Sensoren der Assistenzsysteme müssen nach Reparaturen wie der Erneuerung der Windschutzscheibe, einer Unfallschadenreparatur oder Achsvermessung neu kalibriert werden.
Dies bedeutet zusätzliche Kosten für das benötigte Fachpersonal und dessen Schulungen sowie spezielle Instrumente und Werkzeuge zur Einstellung und Überprüfung der Elektronik. Diese Kosten müssen natürlich auch im Gutachten berücksichtigt werden, da sie von der Versicherung sonst nicht erstattet werden.
Ohne Kalibrierung steigt die Unfallgefahr
Die Kalibrierung muss stets professionell und nach Herstellerangaben durchgeführt werden. Dabei müssen teils strenge Auflagen beachtet werden, nur so können die Systeme bei Gefahren rechtzeitig reagieren.
Die Assistenzsysteme sollen bei der Verhinderung von Unfällen helfen, wenn sie allerdings falsch oder gar nicht reagieren, steigt die Unfallgefahr. Eine fachgerechte Reparatur und Kalibrierung erhöht also die Kosten, ist aber dringend notwendig.
Mit einem Gutachten rechtlich absichern
Durch die meist längere und aufwändigere Reparatur und die darauf folgende, zwingend notwendige Kalibrierung steigen die Reparaturkosten. Zudem müssen oftmals teure Originalteile des Herstellers verwendet werden. Diese erhöhten Kosten müssen in einem Gutachten, z.B. dem Haftpflichtschaden-Gutachten, berücksichtigt werden, denn sie sind Teil der Reparaturkosten, welche die Versicherung tragen muss.
Mit einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen inklusive digitaler Schadendiagnose kannst Du gegenüber der gegnerischen Versicherung Deine vollständigen Ansprüche belegen. So bist Du im Streitfall rechtlich abgesichert und kannst diese Ansprüche auch besser durchsetzen.
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