Wir beantworten alle häufig gestellten Fragen zum Thema KFZ Gutachten
- Wann solltest Du den Sachverständigen rufen?
- Der Unfallgegner oder dessen Versicherung lehnt einen Gutachter ab?
- Nur ein kleiner Kratzer?
- Wo und wann findet der Termin statt?
- Wie läuft eine Gutachtenerstellung ab?
- Was sind die Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und einem Gutachten durch den Versicherer oder einen unabhängigen Sachverständigen?
Wann solltest Du den Sachverständigen rufen?
Bestenfalls kontaktierst Du uns so schnell wie möglich, nachdem der Schaden eingetreten ist bzw. Du einen unverschuldeten Unfall hattest. Als Sachverständiger kann ich dadurch gleich mit der Beweissicherung beginnen und ein aussagekräftiges Gutachten erstellen. So kann die Schadenregulierung schnell in die Wege geleitet werden und das Fahrzeug wird schnellstmöglich repariert oder im Falle eines Totalschadens ersetzt.
Falls nötig, können wir Dir auch bei der Vermittlung eines Fachanwaltes behilflich sein. So bist Du, falls es zum Streit mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung kommen sollte, bestens abgesichert.
Telefonisch sind wir jederzeit unter 0151 11 74 47 07 erreichbar und können auch kurzfristige Termine zur Beratung oder Fahrzeugbesichtigung vereinbaren.
Der Unfallgegner oder dessen Versicherung lehnt einen Gutachter ab?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls hast Du immer das Recht, einen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Dies ist gesetzlich sogar geregelt. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sie werden quasi dem Schaden zugerechnet.
Häufig weigert sich die gegnerische Versicherung, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Sie weisen häufig darauf hin, dass Du als Geschädigter diese Kosten selber tragen sollst und verlangen nur einen Kostenvoranschlag. Laut Rechtsprechung sind sie jedoch verpflichtet, die Kosten für den Sachverständigen und das von ihm erstellte Gutachten zu tragen.
Bei einem Kostenvoranschlag besteht die Gefahr, dass Du nicht deine vollständigen Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner durchsetzen kannst. Zudem hat er im Gegensatz zum Gutachten vor Gericht keinen Bestand.
Verzichte also nicht auf dein Recht und lasse dadurch Dritte über die Schadenhöhe bestimmen.
Nur ein kleiner Kratzer?
Du hast „nur“ eine Delle oder eine kleine Schramme an deinem Fahrzeug und bist deshalb unsicher, ob an Deinem Fahrzeug überhaupt ein wirklicher Schaden entstanden ist? Wir besichtigen Dein Auto unabhängig von der Schadenhöhe und haben dabei immer die Bagatellschadengrenze im Blick. Aufgrund der komplexen Fahrzeugtechnik ist diese jedoch in den meisten Fällen nicht relevant.
Als Bagatellschaden wird ein Schaden dann bezeichnet, wenn auch ein Laie erkennen kann, dass die Reparatur maximal 750 bis 1000 € kostet. Bei einem solchen geringen Schaden wird in der Regel kein Gutachter benötigt. Daher beschreibt die Bagatellschadengrenze, ab welcher Schadenhöhe die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen durch die gegnerische Versicherung übernommen werden müssen.
Wenn Du unsicher bist, ob Du nun einen Gutachter benötigst oder nicht besichtigen wir Dein Fahrzeug gerne und besprechen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung das weitere Vorgehen. Einen Beratungstermin kannst Du telefonisch oder über unser Kontaktformular vereinbaren.
Wo und wann findet der Termin statt?
Die Besichtigung Deines Fahrzeugs findet zu Deinem individuellen Wunschtermin an Deinem Wunschort statt.
Ich bin überregional im gesamten Gebiet der Oberpfalz tätig und führe die Besichtigung gerne bei Dir vor Ort durch. Gerade nach Unfällen musst Du so nicht noch weite Strecken mit dem beschädigten Fahrzeug zurücklegen.
Wie läuft eine Gutachtenerstellung ab?
Bestenfalls verständigst Du uns so schnell wie möglich nach Eintritt des Schadenfalls. Wir sind telefonisch, per WhatsApp, Kontaktformular oder E-Mail jederzeit erreichbar. So kann ich den Schaden frühzeitig einschätzen und wir können einen Besichtigungstermin für das Fahrzeug vereinbaren.
Dieser Termin kann auf Wunsch bei Dir zuhause oder in einer Werkstatt Deines Vertrauens stattfinden, auch außerhalb unserer Bürozeiten.
In der Regel gibt es, je nach Konstellation, mehrere Optionen zur Schadenregulierung. Ich berate und informiere Dich umfassend über alle Möglichkeiten. So können wir gemeinsam die für Dich optimale Lösung finden und uns um die weitere Abwicklung kümmern.
Auch bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung oder der Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt stehe ich Dir unterstützend zur Seite.
Was sind die Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und einem Gutachten durch den Versicherer oder einen unabhängigen Sachverständigen?
Die gegnerische Versicherung fordert zur Regulierung von Unfallschäden häufig nur den Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt. Doch darauf solltest Du dich auf keinen Fall einlassen.
Im Kostenvoranschlag werden weder Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturdauer noch Vor- und Altschäden ermittelt und berücksichtigt. Jedoch beeinflussen genau diese Faktoren den Wert Deines Fahrzeugs erheblich und nehmen Einfluss auf die Schadenregulierung.
Außerdem bist Du mit einem Kostenvoranschlag rechtlich nicht abgesichert. Falls es zum Streitfall kommt, ist ein Gutachten ein vor Gericht anerkanntes Beweismittel. Wenn Du nur einen Kostenvoranschlag hast, stehst Du quasi mit leeren Händen da.
Einen Überblick über die weiteren Unterschiede findest Du in der nachfolgenden Tabelle:
Unfallschaden | ||
---|---|---|
Einschalten der Versicherung | ||
Kostenvoranschlag | Gutachten durch Versicherer | Gutachten durch unabhängigen Gutachter |
Besichtigung durch Werkstätte | Begutachtung zum vorgegebenen Termin | Begutachtung zum Wunschtermin am Wunschort |
Kalkulation durch Reparateur parteiisch keine Wertminderung kein Prognoserisiko keine Verwendbarkeit vor Gericht | Parteiische Kalkulation und Gutachtenerstellung zu vorgegebenen Stundenverrechnungssätzen | Unabhängige Kalkulation und Gutachtenerstellung zu Stundenverrechnungsstätzen einer zertifizierten, regionalen Fachwerkstätte inkl. Nutzungsausfall, ggf. Wertminderung, ggf. Vermittlung eines Fachanwalts zur vollständigen Durchsetzung der Schadenersatzansprüche |
Rückmeldung der Schadenhöhe an Versicherer | Beratung über weiteres Vorgehen (Reparatur oder Auszahlung der kalkulierten Summe) | |
Regulation durch Versicherer | Rückmeldung der Schadenhöhe an Versicherer | |
Regulierung durch Versicherer Unterstützung bei der Auszahlung der vollständigen Ansprüche durch Fachanwalt und Sachverständigen |
Unsicher?
Du bist Dir nicht sicher, ob Dein Schaden ein Fall für einen Sachverständigen ist? Gerne berate ich Dich bei einem kostenlosen Erstgespräch. So können wir Deinen Fall persönlich besprechen und offene Fragen gleich zu Beginn klären.
Ich möchte für jeden Kunden den besten Lösungsweg zu finden. Jeder Fall ist individuell, durch meine langjährige Berufserfahrung und die Arbeit an vielen unterschiedlichen Fällen habe ich mir daher viel Fachwissen aneignen können.
Bei Unsicherheiten stehe ich Dir daher gerne mit Rat und Tat zur Seite. Termine können telefonisch unter 0151 11 74 47 07 oder über unser Kontaktformular angefragt werden.